Die Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 2009 hat die Stellung von Verbraucher- und Wettbewerbsverbänden weiter gestärkt. Mit wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen kann seither tief in bestehende Vertragsverhältnisse und deren Abwicklung eingegriffen werden. Nur wer die gebotene Sorgfalt walten lässt, kann wettbewerbsrechtliche Fallstricke vermeiden. Grundlage des Medienrechts ist Artikel 5 des Grundgesetzes. Dieser prägt die besondere rechtliche Stellung von Presse, Rundfunk und Online-Medien auf vielfältige Weise. Spezialisierte Anwälte helfen dabei, diese Zusammenhänge transparent zu machen.
